Sachkunde
„Ich habe ein Aquarium, aber warum sollte ich eine Sachkundeschulung absolvieren und eine Sachkundeprüfung ablegen?“
Seit Jahren und zuletzt mit zunehmendem Nachdruck kommt aus den Reihen der Politik und von verschiedenen Tierschutzverbänden und NGO’s die Forderung nach sogenannten Positivlisten. Diese würden der aktuellen grundgesetzlichen Regelung zuwiderlaufen. Eine Positivliste begründet ein grundsätzliches Verbot mit Ausnahmevorbehalt. Danach ist die Haltung von Tieren nur zulässig, soweit die Haltung der betreffenden Tierart ausdrücklich zugelassen ist. Der Versuch der Aufstellung solcher Listen unterliegt größten Schwierigkeiten.
Neben der grundsätzlichen Auseinandersetzung mit dieser Thematik ist der Sachkundenachweis eins der stärksten Argumente gegenüber diesen Forderungen. Je mehr Tierhalter, egal ob Aquarianer oder Terrarianer, eine Sachkundeschulung und -prüfung absolviert haben, umso besser ist es für uns, um derartigen Forderungen entgegenzutreten.
Aber auch das Eigeninteresse spricht für den Erwerb des Sachkundenachweises. Oft sind uns in der Vergangenheit bei der Abgabe von Tieren Fehler begegnet, die für eine unterbliebene oder Falschberatung beim Erwerb der Tiere gesprochen haben. Sei es, dass Tiere nicht zu der Größe des Aquariums passten (Paradebeispiel: Wabenschilderwels, Pterygoplichthys gibbiceps. Gekauft mit ca. 5 cm, der sehr schnell auf ca. 30 cm aufwächst und 40 – 50 cm Endgröße erreicht), unterschiedliche Arten mit ihren Hälterungsbedingungen nicht zu einander passen oder vom Verhalten her nicht miteinander vergesellschaftet werden können. Diese beispielhaften Fehler sind insbesondere zu vermeiden, wenn man auf Grund eigener Sachkunde weiß, was richtig ist.
Aus diesen Gründen bieten VDA und DGHT seit 1992, also bereits seit über 30 Jahren, ihren Mitgliedern und allen Interessierten über Sachkundeprüfer der gemeinsamen Sachkunde GbR im Rahmen von Sachkundeschulungen und -prüfungen die Möglichkeit, ihr Wissen über die Aquaristik, sowie über ihre Tiere und über die tierschutzrechtlichen Rahmenbedingungen zu vertiefen. In einer, inzwischen DIN EN ISO 9001:2015 zertifizierten Sachkundeprüfung können sie nach der Schulung Ihre Kenntnisse nachweisen.
Diese Sachkundeschulung/-prüfung nach § 2 TierSchG können Sie bei uns im Verein absolvieren, da unser Vereinsvorsitzender selbst Sachkundeprüfer der Sachkunde GbR von VDA und DGHT für die Bereiche Süßwasser-, Salzwasseraquaristik und Gartenteich ist.
In der aktuellen Ausgabe 01/2025 der Verbandszeitschrift "VDA aktuell" finden Sie einen Artikel zu diesem Thema.